Die Familiengesellschaft ist keine eigene Gesellschaftsform. Es handelt sich vielmehr um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, in der Familienvermögen (Privat- und/oder Betriebsvermögen) gebündelt wird und in deren Gesellschaftsvertrag Elemente zur familiären Nachfolge eingearbeitet sind.
Mit der Familiengesellschaft lassen sich grundsätzlich folgende Ziele verfolgen:
- Bündelung von Vermögen
- Langfristiger Erhalt von Vermögen in der Familie
- Wiederholte Ausnutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen
- Einkommensteuerliche Optimierung durch Gewinnverteilung
- Vermeidung von Erbauseinandersetzungen
- Heranführung der Kindergeneration an den Betrieb bzw. das Vermögen
- Schutz des Vermögens vor Gläubigern, Schwiegerkindern etc.