Für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge aus erbschafsteuerlicher Sicht sind folgende Punkte zu beachten:
- Überprüfung und gegebenenfalls Umstrukturierung des Betriebsvermögens zur Vermeidung eines kritischen Anteils von Verwaltungsvermögen
- Planung der Einhaltung der Verschonungsvoraussetzungen für Betriebsvermögen (Lohnsumme, Fortführung)
- Gegebenenfalls mehrfache Ausnutzung der persönlichen Freibeträge von Angehörigen durch Schenkungen zu Lebzeiten
- Gegebenenfalls die zur Verfügung stehenden persönlichen Freibeträge durch Umverteilung zwischen den Ehegatten vor Weitergabe an die Generation der Kinder erhöhen